Bauleitplanverfahren: Markt Dietenhofen

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Bauleitplanverfahren

In den folgenden Untermenüs erhalten Sie sämtliche Informationen, bezüglich der entsprechenden Bauleitplanverfahren in unserem Gemeindegebiet:

Bauleitplanverfahren Gewerbegebiet "Westlich der Neustädter Straße"

Mit Bescheid vom 04.07.2023 (AZ 610-20/21-SG 41) hat das Landratsamt die 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Dietenhofen im Bereich des Gewerbegebietes "Westlich der Neustädter Straße" genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Bauleitplanverfahren Sondergebiet "Holzrecycling in Methlach"

Mit Bescheid vom 06.06.2023 (AZ 610-20/21-SG 41) hat das Landratsamt die 7. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Dietenhofen im Bereich Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Ebenfalls hat der Marktgemeinderat mit Beschluss vom 17.01.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet „Holzrecycling“ in Methlach als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ebenfalls ortsüblich bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt somit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Bauleitplanverfahren "Hörleinsdorf Südwest"

In der Sitzung des Marktgemeinderats vom 13.12.2022 wurden die eingegangenen Stellungnahmen mit- und gegeneinander abgewogen und der unter Beachtung der erfolgten Abwägung erarbeitete Entwurf, der Bauleitplanung gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Bauleitplanverfahren "Gewerbegebiet Westlich der Neustädter Straße"

Bauleitplanverfahren "SO Windenergie Herpersdorf"

Frühzeitige Beteiligung BPlan Hörleinsdorf

Der Marktgemeinderat des Markts Dietenhofen hat für einen Teilbereich am Südwestrand von Hörleinsdorf die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Dieser wird unter der Bezeichnung „Hörleinsdorf Südwest“ geführt. Nachstehend finden Sie im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Unterlagen der Bauleitplanung im Stand des Vorentwurfes.

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