Bauleitplanverfahren
In den folgenden Untermenüs erhalten Sie sämtliche Informationen, bezüglich der entsprechenden Bauleitplanverfahren in unserem Gemeindegebiet:
Bebauungsplan Sondergebiet "Batteriespeicher Neudorf"
Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, den Bebauungsplans Sondergebiet „Batteriespeicher Neudorf“ aufzustellen. Auf einer Teilfläche der Flurnummer 104, Gemarkung Neudorf wird für die Errichtung eines Batteriespeichers ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemeindegebiet Dietenhofen auf Antrag des Vorhabenträgers Südwerke GmbH eingeleitet. Geplant ist ein Stromspeicher mit einer voraussichtlichen Leistung von 10 MW und mit einer Speicherkapazität von 20 mWh. Für das Vorhaben wird eine Aufstellfläche von ca. 0,2 ha benötigt. In gleicher Sitzung des Marktgemeinderats wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. In der Sitzung am 13.01.2026 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und der Entwurf für den Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Batteriespeicher Neudorf“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in der Sitzung am 16.09.2025 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Dietenhofen zu ändern. Die Änderung wird als 11. Änderung geführt. Sie befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Sondergebiet „Batteriespeicher Neudorf“, die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. In gleicher Sitzung wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst. In der Sitzung am 13.01.2026 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger im Gemeinderat abgewogen und der Entwurf für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Batteriespeicher Neudorf“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Bebauungsplan „Sondergebiet erneuerbare Energien Oberschlauersbach“
Bebauungsplan „Sondergebiet erneuerbare Energien Oberschlauersbach“
Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in seiner Sitzung am 16.12.2025, die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet erneuerbare Energien Oberschlauersbach“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Errichtung eines neuen Speicherkraftwerks zur wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raumes, sowie zu nachhaltigen Energieerzeugung. In gleicher Sitzung des Marktgemeinderates wurde der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
12. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in der Sitzung am 16.12.2025 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Dietenhofen zu ändern. Die Änderung wird als 12. Änderung geführt. Sie befindet sich im Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet erneuerbare Energien Oberschlauersbach“, die Neuaufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.
