Wertstoffhof & Mülldeponien
Wertstoffhof
Industriestr. 27 auf dem Bauhofgelände.
Für Anlieferungen beachten Sie bitte unbedingt diesen Hinweis:
Um unnötige Verzögerungen bei der Anfuhr von Wertstoffen zu vermeiden, werden die anliefernden Bürger/innen gebeten, nur die Gegenstände und Wertstoffe anzuliefern, die in den Werstoffhöfen des Landkreises Ansbach abgegeben werden können. Nähere Informationen dazu können dem Abfallratgeber 2025 entnommen werden.
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes:
- Dienstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Samstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Allgemeine Hinweise zu den Wertstoffhöfen im Landkreis Ansbach finden Sie auf der Homepage des Landkreises Ansbach
Gartenabfalldeponie
Industriestraße 27
unterhalb des Bauhofes
90599 Dietenhofen
Telefonnummer: 09824 8278
Öffnungszeiten:
Samstag: von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: von 09:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Gebühren für Anlieferung:
- 1 m³, bzw. Autoanhänger: 6,00€
- 1 Sack (100 l bzw. 0,1 m³): 2,00€
Die Gemeinde gibt ab sofort auch während der obigen Öffnungszeiten Grünkompost zu folgenden Preisen ab:
- 1.000 l: 26,00 €
- 500 l: 16,00 €
- 200 l: 7,00 €
- 100 l: 5,00 €
Bauschuttdeponie
Vom 19.05.2025 bis einschließlich 28.05.2025 ist die gemeindliche Bauschuttdeponie aufgrund von Asphaltierungsarbeiten an der Waage geschlossen. Wir bitten um Verständnis!
an der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Rüdern und Götteldorf.
Mobiltelefon: 0151 20336402
Öffnungszeiten:
- Montag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Samstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- sowie nach rechtzeitiger und vorheriger Vereinbarung unter Mobiltelefon: 0151 20336402
Gebühren:
Bauschutt mit Fremdanteil > 5 % oder über 80 cm Kantenlänge: | 30,00 €/m³ bzw. 20,00 €/to |
Bauschutt ohne Fremdanteile: | 25,00 €/m³ bzw. 15,00 €/to |
Unbelasteter Erdaushub: | 25,00 €/m³ bzw. 15,00 €/to |
Hinweis: Die Abrechnung der Gebühren erfolgt bis zur Inbetriebnahme der Fahrzeugwaage noch in m³.
Bitte beachten Sie diese derzeitigen Anlieferungs-Bedingungen:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Anfuhr von Bauschutt durch Privatpersonen die Abladung des Materials erst nach Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Deponieaufseher erfolgen darf. Bei einer Missachtung dieser Regelung handelt es sich um eine illegale Müllablagerung, die eine Anzeige zur Folge haben kann. Bitte beachten Sie auch, dass Ytong-Steine (Gasbetonsteine), Rigipsplatten, Heraklithplatten, Kabel und Holzreste aufgrund umweltrechtlicher Bestimmungen nicht entgegengenommen werden dürfen. Derartige Bauabfälle sind beispielsweise an der Kreisdeponie in Aurach während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr) zu entsorgen. Weitere Informationen finden Sie hierzu auch im Internet.